Nachhaltigkeit

Zweite Chance für vergessene Flächen: Wie Konversionsflächen die Energiewende voranbringen

Entdecke wie brachliegende Flächen eine Chance für die Energiewende sein können und die Solarenergie voranbringen - und was Investorinnen und Investoren wissen sollten.


Wenn Industriegeschichte auf Solarmodule trifft

Der Begriff „Konversionsfläche" klingt bürokratisch, beschreibt aber ein vielschichtiges Phänomen: Flächen, die ihren ursprünglichen Verwendungszweck verloren haben und nun auf eine neue Nutzung warten. Darunter fallen ehemalige Kasernen und Truppenübungsplätze der Bundeswehr oder der einstigen Alliierten, stillgelegte Industriestandorte, aufgegebene Deponien und Halden sowie Bergbaufolgelandschaften aus dem Braunkohle- und Steinkohleabbau.

Was diese Flächen gemeinsam haben: Sie sind für eine landwirtschaftliche Nutzung oft ungeeignet - sei es wegen Altlasten im Boden, schlechter Bodenqualität oder einfach fehlender Infrastruktur. Als Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV-FFA) bieten sie dagegen klare Vorteile. Der Boden wird nicht zusätzlich versiegelt, ökologisch wertvolle Flächen werden geschont, und der Flächenwettbewerb mit der Landwirtschaft entfällt weitgehend.

Das Umweltbundesamt weist in aktuellen Daten aus, dass Ende 2024 in Deutschland auf insgesamt rund 45.000 Hektar Freiflächen-PV-Anlagen installiert waren - davon entfielen rund 12.200 Hektar auf Konversionsflächen. Das entspricht etwa 27 Prozent der gesamten PV-Freiflächenleistung. Die Bundesnetzagentur und Umweltbehörden stufen diese Flächen auch nach dem EEG als besonders förderwürdig ein: Sie fallen in der Regel direkt in die Förderkulisse des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes, ohne aufwendige Ausnahmetatbestände belegen zu müssen.

SOLARENERGIE AUS SCHÖNEBECK

Stabilität durch fixierte Vergütung

Das EEG, in seiner aktuellen Fassung von 2023, bildet das regulatorische Rückgrat der Solarparkwirtschaft in Deutschland. Für Anlagenbetreiber, die vor einigen Jahren in Betrieb gegangen sind, bedeutet das Gesetz vor allem eines: Planungssicherheit. Wer eine Anlage ins Netz gebracht hat, erhält für 20 Jahre eine festgelegte Einspeisevergütung - unabhängig von Schwankungen am Strommarkt.

Dieses Prinzip der Vergütungsstabilität ist entscheidend für die Wirtschaftlichkeitsrechnung. Neue Anlagen, die heute genehmigt werden, unterliegen den aktuell deutlich niedrigeren Vergütungssätzen und seit dem Jahr 2025 gibt es für Neuanlagen bei negativen Börsenstrompreisen sogar Phasen ohne Vergütung. Für bestehende Anlagen, die unter den alten EEG-Konditionen gefördert werden, gelten diese Einschränkungen nicht rückwirkend. Ihr Vergütungsrahmen bleibt für die gesamte ursprünglich festgelegte Laufzeit fixiert.

Das Solarpaket I, das im Mai 2024 in Kraft trat, brachte zwar Vereinfachungen für neue Projekte - etwa für Agri-PV und vereinfachte Genehmigungsverfahren, änderte aber nichts an den bereits laufenden Vergütungsverträgen. Für Anlagen aus dem Jahr 2014 bedeutet das: ein gesichertes, durch das EEG unterlegtes Einnahmenmodell für die verbleibende Laufzeit.

SOLARPARK SCHÖNEBECK

Die Sonnenstunden machen den Unterschied

Ein häufiges Missverständnis ist, dass Solarenergie in Deutschland primär ein Phänomen des Südens sei. Der Blick auf die Daten zeigt ein differenzierteres Bild. Laut Daten des Deutschen Wetterdienstes erzielte Sachsen-Anhalt im Dekadenmittel 2011–2020 eine jährliche Globalstrahlungssumme von rund 1.101 kWh/m² - ein Wert, der deutlich über dem Deutschlandmittel mancher norddeutscher Bundesländer liegt und sich zunehmend annähert an Regionen, die klassisch als „Solarstandorte" gelten.

Der Grund liegt im klimatischen Profil des mitteldeutschen Raumes: Das Gebiet zwischen Harz und Elbe zählt zu den trockensten und niederschlagsärmsten Regionen Deutschlands. Weniger Wolkenbedeckung im Jahresmittel, mehr direkte Einstrahlungsstunden wirken sich unmittelbar auf die Stromerträge einer PV-Anlage aus. Dieser Standortvorteil ist für Projektentwickler und Investoren ein relevanter Faktor bei der Einschätzung von Produktionsrisiken.

Vom Theorieprinzip zur konkreten Anlage: der Solarpark Schönebeck

JETZT IN SOLARENERGIE INVESTIEREN

Genau diese Kombination - qualifizierte Konversionsfläche, stabilisierter EEG-Vergütungsrahmen und überdurchschnittliches regionales Einstrahlungspotenzial - findet sich beim Projekt „Solarkraftwerk Schönebeck" wieder, das über unsere Plattform Sachwert Invest (powered by Sparkasse Bremen) für private und institutionelle Anleger zugänglich ist.

Das Projekt in Schönebeck (Sachsen-Anhalt) umfasst eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer installierten Leistung von rund 2.100 kWp, die bereits seit 2014 in Betrieb ist, sowie eine 2023 errichtete Aufdach-PV-Anlage mit rund 150 kWp. Die Freiflächenanlage profitiert von einer gesicherten EEG-Einspeisevergütung, die vertraglich für 20 Jahre fixiert wurde - ein Einnahmenrahmen, der bis zum Ende der Anlagenlaufzeit planbar bleibt.

Über eine Schuldverschreibung der „Solarkraftwerk Schönebeck GmbH & Co. KG" können Anleger an den Erlösen dieser bestehenden Anlage partizipieren. Die Laufzeit beträgt vier Jahre (01.07.2026 bis 30.06.2030). Die prognostizierte Verzinsung beläuft sich auf 6,0 % p.a. als fixen Basiszins - dies ist eine Prognose, keine Garantie. Darüber hinaus ist ein optionaler Bonuszins von bis zu 1,0 % zum Laufzeitende möglich, sofern die Produktionsziele der Anlage erreicht werden. Auch dieser Bonuszins ist nicht garantiert, sondern produktionsabhängig.

Anleger können sich bereits ab 500 Euro beteiligen; die Zinszahlung erfolgt jährlich, die Tilgung vollständig am Laufzeitende.


Gesetzlicher Risikohinweis:
Der Erwerb dieses Wertpapiers ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.

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